Sachkunde §34a GewO - Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit als Sicherheitskraft

Um im Sicherheitsgewerbe als Sicherheitskraft tätig zu werden , bedarf es als Mindestvoraussetzung sterben 40-stündige Unterrichtung nach §34a GewO. Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen. Das Zertifikat wird ausgestellt bei 100% Anwesenheitspflicht und mit 50% richtigen Antworten von Verständnis-Fragen. Die Sachkunde ist für die Meldung im Bewachungszentralregister und vor der Aufnahme der Tätigkeit zwingend notwendig, wenn du als Sicherheitskraft in einem Bewachungsunternehmen tätig sein möchtest.

Wer im Bewachungsgewerbe bestimmte Tätigkeiten (uneingeschränkt) übernehmen darf, benötigt die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Das ist in der Bewachungsverordnung und in der Gewerbeordnung festgelegt und wird von den Industrie- und Handelskammern geprüft. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil 120 Minuten und einem mündlichen Teil 15 Minuten (pro Prüfungsteilnehmer).

Themenschwerpunkte sind: sowohl bei der Unterrichtung als auch bei der Prüfung der Sachkunde §34a GewO 

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Berücksichtigung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik 

Da ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit und meinen umfangreichen Erfahrungen in der Personalbeschaffung bei einem internationalen Sicherheitsunternehmen immer wieder auf die Problematik der Qualifizierung von Mitarbeitern zur Sachkunde nach § 34a  GewO gestoßen bin, habe ich 2018 mein eigenes Sicherheitsunternehmen gegründet. Dabei habe ich den Schwerpunkt auf die  Qualifizierung von Sicherheitsmitarbeiter gelegt. Als Experte mit Leidenschaft zur Erwachsenenbildung, unterrichte ich an der IHK die Sachkunde nach §34a GewO. 

Meine Herzensangelegenheit ist es jedoch die Qualität der Mitarbeiter in den Sicherheitsunternehmen zu verbessern. Dafür biete ich einen 5-tägigen Intensivkurs zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO an. 

Die Sachkundeprüfung einmal abgelegt, werden die Inhalte jedoch nicht aufgefrischt oder gefestigt. Hier ist es mir ein Anliegen, dass die Qualität der Mitarbeiter beibehalten bleibt. Deshalb  biete ich auch Wiederholungskurse zu den Themengebieten in Sicherheitsunternehmen an.

Möchtest du auch von meinem Angebot profitieren und mit mir gemeinsam dein Sicherheitsunternehmen mit qualifizierten Mitarbeitern zu mehr Erfolg und Kundenzufriedenheit bringen? Dann zögere nicht und buch dir ein unverbindliches kostenloses Strategiegespräch und wir schauen, was für dich, dein Sicherheitsunternehmen und deine Mitarbeiter die am besten passende Lösung ist.